Unfall, was als 1. tun?

Bei einem Haftpflichtschaden eigenen Gutachter anrufen!

Unfall, was tun? Wenn Sie diese Suchanfrage aufgewühlt nach einem unverschuldeten Unfallereignis eintippen, sind Sie als Geschädigter an einer schnellen Lösung interessiert. Das setzt bereits am Unfallort eine umfassende Beweissicherung voraus. Setzen Sie bei einem Haftpflichtschaden oberhalb der Bagatellgrenze (Reparaturkosten > ca. 750 Euro) auf einen unabhängigen Schadengutachter wie Ing. Senad Gredic in Frankfurt & Umgebung: Sein Service bringt Sie auf die regulierungstechnische Überholspur, ohne Ärger mit der Versicherung.

Unfall, was tun?

Überblick im Haftpflichtfall:

Gutachtertipp:

Melden Sie als vorausschauendes Verhalten den Schaden am Auto auch der eigenen Kaskoversicherung: So sichern Sie sich ab, falls es zu einer Teilschuld oder Quotenregulierung kommt (Ihr Auto ist nun ein Unfallwagen). Die max. Meldefrist liegt bei 7 Tagen nach dem Autounfall.

Häufige Fragen:

Was tun nach Unfall?

Je größer ein nicht selbst verschuldeter Schaden am Fahrzeug ist, desto wichtiger ist ein unparteiischer Kfz Gutachter für Ihre Interessen als Geschädigter. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze ist ein Unfallgutachten für Sie kostenlos. Wir prüfen die Schadenshöhe nach Ihrer Unfallmeldung hier!

Bei einem unverschuldeten Unfall mit klarer Sachlage muss die Versicherung des Schadenverursacher das Haftpflichtgutachten zu 100 % übernehmen. Ebenso Kosten für einen Anwalt, falls Sie sich gegen die Haftpflichtversicherung in Ihrem Fall mit "Waffengleichheit" juristisch wehren (z. B. beim Vorwurf einer Teilschuld).

Ja, als Unfallopfer haben Sie das Recht auf fiktive Schadensabrechnung für Ihr Fahrzeug. Sie können das Unfallfahrzeug laut Gutachten reparieren oder sich den Schaden auszahlen lassen. Senad Gredic berät Sie in Ihrem Fall als Unfallbeteiligter individuell! Hier Schadenregulierung starten.

Unfall, was tun?

Mit diesem Gutachter gucken Sie nicht in die Röhre ...

Alleine die häufige gestellte Frage „Unfall, was tun?“ zeigt, dass Sie sich in einer Ausnahmesituation befinden. Wer hat schon regelmäßig einen Unfall, wer kennt relevante Fristen? Die fehlende Routine machen Sie in einer solchen Ausnahmesituation mit einem neutralen Kfz-Sachverständigen an Ihrer Seite bei der Schadenabrechnung schnell wett.

Sie brauchen im Haftpflichtfall nichts alleine regulieren, nachdem es gekracht hat: Der Autoexperte kalkuliert nicht nur den Schaden und weitere Ersatzansprüche wie den merkantilen Minderwert: Als unabhängiger Regulierungsexperte wird er Sie über ALLE Rechte aufklären. Glauben Sie nicht, dass die Versicherung des Unfallgegners daran ein finanzielles Interesse hat!

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Mehr Informationen

Hier Schadensmeldung online vornehmen & Beratung nutzen!

Sie sollten nach einem unverschuldeten Unfall definitiv aktiv werden und nicht auf den Versicherungsgutachter der Gegenseite warten (wenn dieser nach dem Verweis auf einen angeblich ausreichenden Kostenvoranschlag überhaupt kommen würde). Liegt mehr als ein Bagatellschaden vor, sollten Sie einen unabhängigen Kfz Gutachter beauftragen. Das können Sie hier mit dem Formular und wenigen Angaben für die Schadenmeldung schnell bequem erledigen. Laden Sie auch Schadensbilder hoch, damit wir uns einen umfassenden Eindruck verschaffen kann.

Sie sind nach einem Unfall mit dem Schaden nicht alleine, wenn Sie Ihr Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen nutzen: Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich unter 06171 – 995 41 31 beraten (oder vereinbaren Sie einen Rückruf nach dem Autounfall zum Wunschzeitpunkt). Ansonsten wählen Sie die 24 h Notrufhotline.

Vorsicht vor der gegnerischen Versicherung: Sie will nur das Mindeste!

Und das ist für Ihre Interessen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall eindeutig zu wenig! Wer sich blind auf das verlockende Serviceversprechen der Gegenseite einlässt, wird hohe finanzielle Einbußen in Kauf nehmen, ohne etwas davon zu merken. Versicherer möchten nicht mehr zahlen als unbedingt notwendig. Mit einem unabhängigen Kfz Gutachter wird die gegnerische Versicherung alles zahlen müssen, was das Gesetz und zahlreiche BGH Urteile vorsehen. Und das ist nicht wenig!

Gutachterupdate als Checkliste: Das steht Ihnen nach einem Verkehrsunfall zu

Polizei anrufen nach einem Unfall: ja oder nein?

Was nach einem Unfall zu tun ist, regelt vor Ort oft die Polizei. Aber müssen Polizeibeamte immer zum Unfallort gerufen werden? Es kommt auf den Schaden an! Ist es nur bei einem Blechschaden geblieben, muss die 110 nicht gewählt werden. Sobald ein Personenschaden bzw. verletzte Fahrer zu beklagen sind, muss die Polizei aber verständigt werden. Ist der Unfallgegner aggressiv, nicht kooperationsbereit oder vom Unfallort geflüchtet, sollten Sie auch die 110 wählen.

Häufige Fragen:

Helfer für den Ernstfall hier gratis runterladen!

Sie werden es zu schätzen wissen, nach einem Autounfall einen Unfallbericht griffbereit im Handschuhfach zu finden. Sie wissen dank der strukturierten Form mit einem Blick, was zu tun bzw. für die Sicherung von Beweisen aufzunehmen ist. Vergessen Sie die wichtige Unfallskizze zur Visualisierung des Unfallhergangs mit diesem wichtigen Regulierungsdokument nicht.

Durch Ihre Unterschrift unter einer Abtretungserklärung kann Ihr Schadensgutachter direkt mit der eintrittspflichtigen Versicherung abrechnen. Sie kommen so mit keinerlei Kosten in Berührung.

Unfallbericht

Helfer für den Ernstfall hier gratis runterladen!

Abtretungserklärung

Abtretungserklärung unterschreiben und nicht in Vorkasse gehen.

Unfall im Ausland ereignet? Was jetzt zu tun ist!

Zur Vorbereitung sollten Sie immer einen Europäischen Unfallbericht in der Zielsprache oder auf Englisch im internationalen Raum mitführen. Um nichts dem Zufall mit Blick auf die Schuldfrage und Beweise zu überlassen, sollten Sie bei einem Unfall im Ausland die Polizei hinzurufen und die Versicherungsnummer nebst Kennzeichen erfassen.

Prüfen Sie vor der Fahrt ins (europäische) Ausland, ob Sie die grüne Versicherungskarte noch brauchen oder das Kennzeichen als Versicherungsnachweis ausreicht. Lassen Sie sich bei einem Auslandsunfall nicht unter Druck setzen und vermeiden Sie schriftliche oder sonstige Schuldeingeständnisse.

Was gilt bei einem Autounfall im Ausland?

Grundlegend gilt das Schadensrecht des jeweiligen Landes, sodass die eintrittspflichtige Autoversicherung des Unfallverursachers im Einzelfall weniger leisten kann. Auch hierzulande beschränken sich Versicherungsleistungen bei einem selbstverschuldeten Kaskoschaden oft auf die reinen Kosten für die Reparatur. Details zu Versicherungsbedingungen sind dem Versicherungsvertrag zu entnehmen (Vollkaskoversicherung).

Wichtig zu wissen: Meistens ist die Unfallabwicklung bzw. Schadensregulierung nach der Schadensaufnahme vor Ort von Deutschland aus möglich, und zwar mit einem Regulierungsbeauftragten der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Unfall im Großraum Frankfurt passiert? Hier Schaden online melden!

Jetzt wissen Sie, was zu tun ist und welches Verhalten zu Ihren Gunsten ist! Nutzen Sie Ihre hier aufgelisteten Rechte konsequent und setzen Sie auf den professionellen Regulierungsservice des Ing. Kfz-Sachverständigenbüros von Senad Gredic:

Sie werden erstaunt sein, wie schnell und entspannt der ärgerliche Verkehrsunfall für Sie vergessen sein kann.